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Betrieblicher Datenschutz

in guten Händen

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25.Mai 2018 gewinnt der Datenschutz an immer höherer Bedeutung. Erst kürzlich haben die Aufsichtsbehörden mehrere Millionen an Bußgeldern gegenüber Unternehmen verhangen und auch Privatpersonen sind haftbar gemacht worden.

Datenschutz, Informationssicherheit, Fernmeldegeheimnis stellen viele Unternehmen vor ungeahnte Herausforderungen. Es ist nicht nur bedeutsam für die Reputation als Arbeitgeber, Dienstleister oder Unternehmen, den Datenschutz einzuhalten, sondern auch die gesetzliche Verpflichtung, die Grundsätze der DSGVO einzuhalten. Um eine rechtssichere Handhabung mit Daten aller Art, einschließlich der Daten Ihrer Mitarbeiter und Kunden zu gewährleisten, ist es unumgänglich den Datenschutz in sichere Fahrwasser zu bringen.

Unser Beratungskonzept basiert auf maßgeschneiderten, praktikablen Lösungen und hilft Ihnen den Umgang mit personenbezogenen Daten rechtskonform zu gestalten.

Unsere Leistungen für Sie

Datenschutzorganisation für Mitarbeiter

Wie verläuft eigentlich das Onboarding Ihrer Mitarbeiter? Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend darüber informiert welche Plichten im Rahmen der DSGVO – einzuhalten sind? Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Datenschutzbelehrung und der jährlichen Unterweisungen, sofern diese notwendig sind.

Datenschutzschulungskonzepte

Finden jährliche Unterweisungen statt? Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend geschult und sensibilisiert? Sind Sie ein guter Arbeitgeber und halten Sie die DSGVO zeitgleich ein? Gerne erstellen wir für Sie individuelle Schulungskonzepte und führen regelmäßige Schulungen in Ihrem Unternehmen durch.

Datenschutzschulungs-

konzepte

Finden jährliche Unterweisungen statt? Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend geschult und sensibilisiert? Sind Sie ein guter Arbeitgeber und halten Sie die DSGVO zeitgleich ein? Gerne erstellen wir für Sie individuelle Schulungskonzepte und führen regelmäßige Schulungen in Ihrem Unternehmen durch.

Risikoanalysen

Wo befinde ich mich eigentlich im Datenschutz? Erfülle ich bereits die Anforderungen der DSGVO oder gibt es Handlungsbedarfe. Gerne führen wir mit Ihnen eine Risikoanalyse durch.

Implementierung eines Datenschutzkonzeptes

Wie erstelle ich ein Datenschutzkonzept, um meiner Dokumentations- und Rechenschaftspflicht nachzukommen? Das Datenschutzkonzept ist das Bindeglied der einzelnen Punkte, welche rund um den Datenschutz zu beachten sind. Gerne unterstützen wir sie bei der Erstellung.

DSGVO – konforme Dienstleisteranbindung

Auftragsverarbeitung, gemeinsame Verantwortlichkeit, getrennte Verantwortlichkeit. Hört sich alles plausibel an, aber was ist das eigentlich genau und habe ich die passenden Verträge dafür? Diese Frage stellen Sie sich auch? Dann sind Sie nicht allein! Oftmals vermischen sich die Grenzen und es benötigt juristische Feinarbeit, um den hohen Anforderungen der Aufsichtsbehörden gerecht zu werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Einschätzung, Erstellung und Prüfung der Vertragswerke.

Datenschutz FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

Sind wir verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?

Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten können Sie sich ganz auf Ihr Unternehmen konzentrieren. Gerne unterstützen wir Sie als Datenschutzbeauftragte in ihrem Unternehmen.

Was ist die Verarbeitung personenbezogener Daten?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten schließt neben noch weiteren Vorgängen folgende Verarbeitungstätigkeiten ein:

  • Das Verarbeiten von Daten
  • Das Einsehen von Daten
  • Das Speichern von Daten
  • und sogar das Löschen von Daten zählt als Verarbeitung personenbezogener Daten

Benötigen Sie ein Datenschutzkonzept?

Als Verantwortlicher unterliegen Sie den Dokumentations- und Rechenschaftspflichten der DSGVO. Um dieser Verantwortung nachzukommen, benötigen Sie ein Datenschutzkonzept welches als Leitlinie für den Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen gilt.

Benötigen Sie in Ihrem Unternehmen ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten?

Wenn Sie in ihrem Unternehmen mehr als 250 Beschäftigte haben, sind Sie dazu verpflichtet ein Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Doch auch, wenn Sie personenbezogene Daten nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig verarbeiten, benötigen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Auch wenn Sie Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO verarbeiten, ist die Erforderlichkeit ebenfalls gegeben.

Welche Verträge müssen Sie mit ihren Dienstleistern abschließen, um den Datenschutz einzuhalten?

Die Abgrenzung zwischen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit oder der Auftragsverarbeitung ist nicht immer ganz einfach. Wichtig ist jedoch, dass Sie zur Einhaltung der DSGVO alle erforderlichen Verträge mit den erforderlichen Pflichtangaben abgeschlossen haben. Erfüllen Sie den Abschluss der geforderten Verträge nicht, begehen Sie einen Verstoß gegen die DSGVO welcher bußgeldrelevant ist.

Benötigt Ihre Webseite einen Cookiebanner?

Sobald Sie eine Webseite betreiben, werden mindestens funktionale bzw. technisch notwendige Cookies zur Stabilität der Webseite eingesetzt, welche zur Verarbeitung personenbezogener Daten führen. Da Sie als Verantwortlicher der Informationspflicht unterliegen, ergibt sich daraus die Pflicht für Sie einen Cookiebanner zu implementieren.

Sind meine Datenschutzhinweise ausreichend?

Als Betreiber einer Homepage unterliegen Sie etwaigen Informationspflichten. Beginnend bei ausreichenden Informationen durch wen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden bis hin zu einer eventuellen Übermittlung in Drittstaaten.

Wie kann ich datenschutzkonform per E-Mail kommunizieren?

Um datenschutzkonform per E-Mail zu kommunizieren, benötigt es einiges an technischen Einstellungen. Eine Transportverschlüsselung mindert zwar Risiken bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten dient aber lediglich als Mindestmaßnahme zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Hingegen dient die Ende-zu-Ende Verschlüsselung als sichere Maßnahme um die Inhaltsdaten einer E-Mail zu verschlüsseln.

Muss ich die Beschäftigten meines Unternehmens regelmäßig zum Thema Datenschutz schulen?

Ganz klar, JA. Das müssen Sie. Im Rahmen der Verantwortlichkeit zur Einhaltung des Datenschutzes sind Sie als Unternehmen und Verantwortlicher für die personenbezogen Daten, welche in ihrem Unternehmen verarbeitet werden, unterliegen Sie einer regelmäßigen Schulungspflicht in Hinblick auf ihre Beschäftigten

Falls sie noch weitere Fragen haben, die hier nicht beantwortet wurden, zögern sie nicht uns zu kontaktieren.

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Ihre Vorteile im Überblick

Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten

Audit Ihrer Datenverarbeitungsvorgänge

Unterstützung rund um AV-Verträge, VVT, TOM, Schulung, u.v.m.

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Mit unseren individuellen Lösungen machen wir ihr Unternehmen DSGVO-konform.
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Rufen Sie uns an: 02102 – 87 54 8 271

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